Zwei Eigentumsnachweise für dasselbe Pferd – gibt es sowas ?

ParagraphJa: in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über die Herausgabe eines Pferdes legten sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner Originalurkunden eines Zuchtverbandes über dasselbe Pferd vor.

Die Antragstellerin hatte eine Eigentumsurkunde vom 11.01.2005 mit dem Stempelaufdruck “Zweitschrift” in der sie selbst als Eigentümerin aufgeführt war. Die Antragsgegner hatten den alten Abstammungsnachweis mit dem eingetragenen “Besitzwechsel”, eingetragen eine Woche später (!!) auf einen Dritten. Des Rätsels Lösung: es gibt bei dem entsprechenden Zuchtverband die Regel, dass Zweitschriften der Eigentumsurkunde bei glaubhafter eidesstattlicher Versicherung über den Verlust des Originals sowie Besitzwechsel bei Vorlage des Originalpapiers ohne Prüfung eingetragen werden.

Dieser Fall zeigt, dass bei einiger krimineller Energie recht mühelos an eine Pferde-Eigentumsurkunde zu kommen ist. Also Vorsicht bei irgendwie unklaren Besitz- oder Eigentumsverhältnissen! Das “Papier” rechtfertigt kein grenzenloses Vertrauen.